MEDIATION
Den Konflikt erfassen.
Im ersten Schritt der Mediation gilt es, herauszufinden, worum es wirklich geht, um nicht noch mehr Zeit, Kraft und Nerven an sinnlosen Nebenschauplätzen zu verschwenden.
Wer ist Schuld?
Die Aufgabe des Mediators besteht nicht darin, einer der Parteien „Recht“ zu geben, was zählt ist der gemeinschaftliche Erfolg aller Beteiligten am Ende des Mediationsprozesses.
Keine Verlierer!
Vom Beginn bis zum Ende des Mediationsverfahrens gibt es ein gemeinsam definiertes Ziel – die Lösung alter Konflikte und eine streitfreie gemeinsame Zukunft.
OB IN DER FAMILIE ODER AM GARTENZAUN –
MEDIATION WIRKT.
Vor Gericht gibt es zumeist nur einen Sieger.
In der Mediation können alle gewinnen.
Geförderte Familienmediation
Bei Konflikten im Zusammenhang mit:
- Scheidung / Trennung
- Obsorge / Kontaktrecht
- Unterhalt / Vermögensaufteilung
kann eine staatliche Förderung bis zu 100% der Mediationskosten beantragt werden. (gemäß § 39c FLAG 1967)
Berechnungsbeispiel:
Eine Familie mit 2 Kindern und einem Monatseinkommen von gesamt € 2300.- entrichtet lediglich einen Selbstbehalt von € 8.- je Mediationsstunde.

Dr. Claudia Schossleitner
Anwältin & Mediatorin

DSA Barbara Murauer
Psychologische Beraterin & Mediatorin
Links:
Allgemeine Information über Mediation
oesterreich.gv.at
Folder (PDF)
Mediatorin Dr. Claudia Schossleitner