MEDIZIN
RECHT

Ihre Expertin im Medizinrecht. Behandlungsfehler und Arzthaftung sind seit Jahrzehnten Schwerpunkt meiner Kanzlei. In einem kostenlosen Erstgespräch berate ich Sie gerne über Chancen und Risiken einer Klage.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ÄrztInnen und andere Medizinberufe, PatientInnen, Sozialversicherungträger und Krankenanstalten sind einem ständigen Wandel unterworfen. Eine erfolgreiche Beratung und Vertretung in diesem Bereich setzt daher laufende Fortbildung voraus. Als eine der ersten Absolventinnen des 2007 neu geschaffenen Masterstudiums „Medizinrecht“ an der Johannes-Kepler-Universität Linz, verfüge ich nicht nur über rechtliches Spezialwissen, sondern auch über das entsprechende Verständnis für die Strukturen des österreichischen Gesundheitswesens, sowie für die Bedürfnisse von PatientInnen und deren Angehörigen.

Erfahrung und Praxiswissen

In meine Tätigkeit als Co-Autorin des WEKA-Verlages fließt die langjährige Erfahrung aus zahlreichen Medizinrechtsprozessen ein:

Handbuch Vertretung und Unterbringung
(Kapitel Patientenrechte, Arzthaftung, Patientenverfügung)

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arzthaftung und Behandlungsfehler

Therapiert ein Arzt PatientInnen nicht sorgfältig oder entsprechend der anerkannten medizinischen Standards (lege artis), kann ein Behandlungsfehler vorliegen. Dazu gehört auch eine fehlende, falsche oder unvollständige Aufklärung. Behandelt der Arzt PatientInnen falsch oder klärt er diese nicht rechtskonform auf, resultiert daraus ein Anspruch auf Schadenersatz zum Beispiel in Form von Verdienstentgangsansprüchen und Schmerzengeld.

Kostendruck, Überarbeitung des Personals und mangelnde Organisation in Spitalseinrichtungen gehören zu den Hauptursachen für Behandlungsfehler. Die Folgen sind zum Beispiel Fehldiagnosen, nicht notwendige oder falsch durchgeführte operative Eingriffe, „übersehene“ Risikofaktoren oder nicht erkannte Komplikationen. Betroffene PatientInnen haben nach Behandlungsfehlern nicht selten mit drohender Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Schmerzen und Dauerfolgen zu kämpfen.

Die Verjährungsfrist im Schadenersatzbereich beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn PatientInnen als medizinische Laien von Umständen erfahren, aus denen auf einen möglichen Behandlungsfehler geschlossen werden kann. Endgültig verjähren Schadenersatzansprüche aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers nach 30 Jahren, die Verjährung ist allerdings während eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle der Ärztekammer gehemmt.

Dauerhafte Schmerzen nach einer Operation?

Egal ob fehlerhafte Zahnbehandlung, eine unnötige durchgeführte Knieoperation oder ein unsachgemäßer Eingriff im Schulterbereich – in manchen Fällen endet ein Behandlung nicht mit der erwarteten Verbesserung des Gesundheitszustandes, sondern mit dauerhaften Schmerzen.

Lassen Sie sich beraten!

Viele PatientInnen wollen keinen Streit riskieren, weil sie hohe Verfahrenskosten befürchten. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch können wir gemeinsam Ihren Fall erörtern und klären, ob außergerichtliche Lösungswege in Frage kommen bzw. um Chancen und Risiken einer gerichtlichen Klage und eine mögliche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung zu prüfen.

Schicksal oder Fehlbehandlung –
Gewißheit ist oft ein wichtiger Schritt zur Genesung