MEDIATION

Den Konflikt erfassen.

Im ersten Schritt der Mediation gilt es, herauszufinden, worum es wirklich geht, um nicht noch mehr Zeit, Kraft und Nerven an sinnlosen Nebenschauplätzen zu verschwenden.

Wer ist Schuld?

Die Aufgabe des Mediators besteht nicht darin, einer der Parteien „Recht“ zu geben, was zählt ist der gemeinschaftliche Erfolg aller Beteiligten am Ende des Mediationsprozesses.

Keine Verlierer!

Vom Beginn bis zum Ende des Mediationsverfahrens gibt es ein gemeinsam definiertes Ziel – die Lösung alter Konflikte und eine streitfreie gemeinsame Zukunft.

OB IN DER FAMILIE ODER AM GARTENZAUN –
MEDIATION WIRKT.

Der traditionelle Lösungsweg, die gerichtliche Auseinandersetzung, ist oft ungeeignet, ein Problem nachhaltig zu lösen. Gerade wenn die am Konflikt Beteiligten auch in Zukunft geschäftliche, nachbarschaftliche oder familiäre Beziehungen aufrecht erhalten (müssen), ist Mediation als außergerichtliche Form der Konfliktlösung eine lohnende und kostensparende Alternative. Der Anwaltsmediator als neutraler, in speziellen Kommunikationstechniken geschulter und rechtskundiger Vermittler, unterstützt die Konfliktparteien bei der Erarbeitung einer fairen und individuellen Lösung. So wird sichergestellt, dass das Mediationsverfahren in einer freien, offenen und konstruktiven Atmosphäre abläuft, dass Kreativität und Selbstbestimmung der Konfliktparteien unterstützt werden und am Ende keinen Verlierer zurückbleibt. Seit Abschluss meiner Ausbildung zur Mediatorin 1999 setze ich mediative Konfliktlösungsstrategien im Interesse meiner Mandanten auch in streitigen Causen erfolgreich ein. Zahlreiche Konflikte die letztlich zu einer friedlichen Streitbeilegung geführt haben sprechen eindeutig für die Mediation als Instrument zur Konfliktlösung.
Vor Gericht gibt es zumeist nur einen Sieger.
In der Mediation können alle gewinnen.

Geförderte Familienmediation

Bei Konflikten im Zusammenhang mit:

  • Scheidung / Trennung
  • Obsorge / Kontaktrecht
  • Unterhalt / Vermögensaufteilung

kann eine staatliche Förderung bis zu 100% der Mediationskosten beantragt werden. (gemäß § 39c FLAG 1967)

Berechnungsbeispiel:

Eine Familie mit 2 Kindern und einem Monatseinkommen von gesamt € 2300.- entrichtet lediglich einen Selbstbehalt von € 8.- je Mediationsstunde.

Dr. Claudia Schossleitner, Anwältin & Mediatorin
Dr. Claudia Schossleitner
Anwältin & Mediatorin
DSA Barbara Murauer
Psychologische Beraterin & Mediatorin

Links:

Allgemeine Information über Mediation
oesterreich.gv.at

Folder (PDF)
Mediatorin Dr. Claudia Schossleitner